Rente

Altersvorsorge


Altersvorsorge

  • Basis Rente

    Die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine private Rentenversicherung, die hinsichtlich der Merkmale & steuerlichen Aspekten der gesetzlichen Rentenversicherung ähnelt.  


    Ihre Ansprüche sind nicht:

    • vererblich, 
    • nicht übertragbar, 
    • nicht beleihbar, 
    • nicht veräußerbar &
    • nicht kapitalisierbar.

    Dadurch bestehen keine Zugriffsmöglichkeiten durch Fremde & den Vertragsinhaber selbst. Die bisher erreichte Altersvorsorge bleibt somit dauerhaft intakt.


    Die Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente, frühestens ab dem 62. Lebensjahr, im Todesfall als Hinterbliebenenrente.


    Ziel = Erhöhung der Altersrente


    Das Produkt  ist so gestaltet, dass hohe Beiträge & Renten möglich sind.

    Der steuerlich abzugsfähige Höchstbeitrag liegt im Jahr 2025 inklusive der gesetzliche Versorgung wie der gesetzlichen Rentenversicherung bei 29.343,60 €.


    Zusammen veranlagte Ehegatten verügen über den doppelten Betrag, somit über 58.687,20 €.


    Vertragsgestaltung : In der Regel lassen sich die Beiträge bei vielen Anbietern flexibel während der Laufzeit herauf-, herab- oder aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen.  


    Abgaben : Die Basis-Rente wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet, die Beiträge sind während der Laufzeit als Sonderausgaben abzugsfähig und die Leistungen in der Rentenphase zu versteuern. 


    Vorteil & Sinn : In der Erwerbsphase liegen in den meisten Fällen die Steuersätze höher als in der Rentenphase ( auf hohem Steuersatz Steuern sparen / mit geringem Steuersatz Steuern zahlen ) 



  • Riester Rente

    Die Riester - Rente, auch Zulagenrente genannt, ist eine private Rentenversicherung mit staatlicher Förderung durch Zulagen und/oder Steuerersparnis. 


    Im Zuge des Altersvermögensgesetzes ( AVMG ) hat der Gesetzgeber die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt (Stabilisierung & dauerhafte Finanzierbarkeit). 

    Gleichzeitig wurde die Riester Rente eingeführt; die Bürger sollen privat entscheiden können, ob sie die entstandene Lücke ausgleichen möchten. 


    Die Auszahlung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente ab dem 62. Lebensjahr, im Todesfall als Hinterbliebenenrente.

    Es besteht die Möglichkeit, eine Teilkapitalisierung in Höhe von 30% des Guthabens zum Rentenbeginn vorzunehmen.


    Die Höhe des maximalen geförderten Beitrages liegt bei jährlich 2100 € (inklusive der Zulagen !). Dies reicht als Zusatzbaustein zur Altersvorsorge häufig aus, der Absicherung sind allerdings je nach Eintrittsalter Grenzen gesetzt.


    Die Höhe der Zulagen liegt jährlich für Erwachsene bei 175 € pro Kind (geb. ab 2008) bei jährlich 300 € pro Kind (geb. vor 2008) bei jährlich 185 €. Die volle Zulage wird gezahlt, wenn 4% des Bruttoeinkommens (abzüglich Zulagen) aufgewendet werden.


    Der Förderberechtigte Personenkreis ist im § 79 EStG aufgeführt und sehr weit gefasst, in der Regel handel es sich um rentenversicherungspflichtige Angestellte, Beamte, Landwirte etc..  Auch eine mittelbare Förderung ist über den Ehepartner möglich.


    Vertragsgestaltung : In der Regel lassen sich die Beiträge bei den meisten Anbietern flexibel während der Laufzeit anpassen. Bei zu geringen Beiträgen wird eine anteilige Förderung gezahlt. 


    Abgaben : Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert. Die Beiträge sind während der Laufzeit als Sonderausgaben abzugsfähig und die Leistungen in der Rentenphase zu versteuern. 


    In der Erwerbsphase liegen in den meisten Fällen die Steuersätze höher als in der Rentenphase (auf hohem Steuersatz Steuern sparen / mit geringem Steuersatz Steuern zahlen). 


    Vor - / Nachteile : 

    - Vergleichsweise hohe Kosten

    - Lohnt sich bei mehreren Kindern und (einem eher) geringem Einkommen auf Grund der Zulagen

    Beispiel 2 Erwachsene, 2 Kinder geb. ab 2008: 175€+175€+300€+300€ = 950 € jährliche Zulage

    - Lohnt sich bei höheren Steuerabgaben auf Grund der vollständigen Absetzbarkeit (maximal bis 2100 € Beitrag inkl. Zulagen). 


  • Betriebliche Altersvorsorge

    Die Betriebsrente ist ein umfassendes Themengebiet, welches sich nur sehr schwer kurz gefasst darstellen lässt. Ein grober Einstieg hierzu : 


    Bei einer Betriebsrente sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Leistung zu (eine Altersrente, eine Todesfallleistung oder Invaliditätsabsicherung zum Beispiel in Form einer Berufsunfähigkeitsrente).


    Bei der Durchführung unterscheidet man zwischen fünf Durchführungswegen.  


    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Pensionsfonds
    • Unterstützungskasse
    • Pensionszusage

    Die Durchführungswege unterscheiden sich zwischen zum Beispiel durch die Art der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verbeitragung und Art der Durchführung


    Während zum Beispiel eine Pensionszusage Bilanzberührungen durch Rückstellungen auf der Passivseite und Bildung von Aktiva (z.B. in Form einer Rückdeckungsversicherung)  ausweisen kann, wird bei einer Direktversicherung die Durchführung einfach an einen Versicherer ausgelagert. 


    Die Gestaltung einer Direktversicherung (nach § 3 Nr.63 EstG) für einen Arbeitnehmer könnte zum Beispiel so aussehen :


    • Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eine Altersversorgung zu und führt für diese Entgelt an einen Versicherer ab.
    • Durch den gewählten Durchführungsweg Direktversicherung wird die Umsetzung auf eine Lebensversicherung ausgelagert, es findet somit keine Bilanzberührung statt, was die Umsetzung sehr vereinfacht
    • Der Versicherer erstellt einen Versicherungsschein, der Arbeitnehmer wird als unwiderruflich bezugsberechtigte Person hinterlegt, der Arbeitgeber führt die Beiträge ab
    • Der Beitrag verringert das abgabenpflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers, der Arbeitnehmer spart Steuern & Sozialabgaben
    • Auch der Arbeitgeber spart Sozialabgaben, deshalb zahlt er einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mind. 15% in den Vertrag mit ein
    • Auch die VWL werden mit in den Vertrag eingesetzt, der Arbeitnehmer zahlt von seinem Netto "gefühlt" nur noch ca. ein Viertel des Beitrages
    • Auch an die hinterbliebene Ehefrau wurde gedacht, es wird eine Restkapitalzahlung hinterlegt (Gesamtkapital abzüglich bereits gezahlter Renten)
    • Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Versorgung ergibt sich aus dem BetrAVG
    • Zusätzlich wird eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen dem AG und AN vereinbart & in die Personalakte gelegt
    • Bei einem Ausscheiden nimmt der Arbeitnehmer den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mit, zahlt privat weiter ein oder führt ihn beitragsfrei bis zum Renteneintritt fort

    • Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung oder als Rente
    •  Auf Grund der Fälligkeit von voller Steuer- und Sozialabgabenlast auf die Leistung, ist in der Auszahlungsphase die Rentenzahlung 
    • Diese wird dringend benötigt da steigend bis zum Jahr 2040 die gesetzliche Rente voll versteuert wird, es fallen Sozialabgaben an und das Niveau fällt auf Grund des demographischen Wandels sehr mager aus. 

    Es werden immer wieder häufig die hohen Abgaben bei den Leistungen bemängelt, die bei einer Einmalzahlung schnell ca. die Hälfte der Auszahlung erreichen können. 

    Dagegen muss allerdings der Vorteil in der Ansparphase positiv  und eine Verringerung der gesetzlichen Rente (durch die Abgabensenkung) negativ entgegen gerechnet werden.


    = Ziel des Produktes : Erhöhung der Altersrente, Absicherung der Arbeitskraft & oder Absicherung des Todesfallrisikos


    + Abgaben vom hohen Einkommen sparen und erst später auf die geringere Gesamtleistung zahlen 


    Zu beachten gilt es unbedingt auch, dass mindestens die drei Rechtsgebiete Versicherungs- Steuer- und Arbeitsrecht regelmäßig tangiert werden. 


    Das bedeutet, für eine passende Durchführung stellen sich die Fragen: 


    - Ist die Zusage arbeitsrechtlich richtig ausgestaltet ? (ggf. Anwalt für Arbeitsrecht empfohlen)

    - Wird die Beiträge und Leistungen, gegebenenfalls die Positionen mit Bilanzberührung richtig erfasst ? Für alle Seiten jetzt schon an eine mögliche Betriebsprüfung denken (ggf. spezialisierten Steuerberater einbeziehen)

    - Ist im Versicherungsvertrag das festgehalten, was unter den vorherigen Punkten gewünscht wird bzw. gewollt ist. (das gestalten wir gemeinsam aus!) 


  • Private Rente

    Die private Rentenversicherung stellt eine einfache und flexibelste Form der Altersvorsorge dar.


    Im Vergleich zu den vorher genannten Absicherungen erfolgt die Durchführung hinsichtlich der Verbeitragung der Abgaben bereits in der Beitragszahlungsphase:


    Der Beitrag wird somit aus dem Nettoeinkommen gezahlt. In den regelmäßigen Fällen fallen daher bei der Auszahlung keine Sozialabgaben an. Auch in Bezug auf die Besteuerung der Leistung findet nur eine Besteuerung der Ertragsanteile statt. Bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen wird bei einer Verwendung für die Altersvorsorge nur der halbe Ertragsanteil versteuert.


    = Zahlung aus dem jetzigen Nettoeinkommen, keine Absetzbarkeit, dafür später auch geringstmögliche Abgaben


    Da keine staatlichen Förderungen genutzt werden sind in Bezug auf die Vertragsgestaltung viele Möglichkeiten geboten.


    • Der Rentenbeginn ist somit häufig frei wählbar und nicht auf mind. das 62 Lebensjahr begrenzt.
    • Der Beitrag lässt sich flexibel gestalten, es lassen sich auch hohe Absicherungen darstellen
    • Der Hinterbliebenenbegriff ist weit gefasst, Hinterbliebene können beliebige dritte Personen sein (nicht nur die Ehefrau und kindergeldb. Kinder)
    • Die Produktgestaltung wird nicht zu stark regelementiert, es finden sich somit nicht nur Anlageformen im zinsorientiertem Bereich oder Fondsbereich mit Sicherungsmechanismus, sondern es lassen sich auch reine Fondstarife ohne Beitragsgarantie darstellen
    • Eine Kündigung ist während der Laufzeit unter Auszahlung des Rückkaufswertes möglich
    • Der Vertrag kann in der Regel beliehen, übertragen (verschenkt), verpfändet (zum Beispiel als Sicherheit) und kapitalisiert (Einmalauszahlung) werden
    • Die Flexibilität geht soweit, dass Tarife existieren, bei denen vor Rentenbeginn die Art der Rentenzahlung gewählt wird, z.B. volle Kapitalzahlung, teilweise Kapitalzahlung, lebenslange Rente, zeitlich begrenzte Rente, steigende Rente, zeitlich begrenzt geringe Rente & dafür dann später höhere Rente, Vertragsauszahlung des Restguthabens auch nach Rentenbeginn, Erhöhung der Rente durch Einmalzahlung nach Rentenbeginn etc.

    Ziel : Bei der Altersvorsorge eine möglichst hohe Flexibilität und Nutzungsmöglichkeiten behalten. Dafür wird auf eine staatliche Förderung verzichtet.

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