Altersvorsorge
Die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine private Rentenversicherung, die hinsichtlich der Merkmale & steuerlichen Aspekten der gesetzlichen Rentenversicherung ähnelt.
Ihre Ansprüche sind nicht:
Dadurch bestehen keine Zugriffsmöglichkeiten durch Fremde & den Vertragsinhaber selbst. Die bisher erreichte Altersvorsorge bleibt somit dauerhaft intakt.
Die Leistung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente, frühestens ab dem 62. Lebensjahr, im Todesfall als Hinterbliebenenrente.
Ziel = Erhöhung der Altersrente
Das Produkt ist so gestaltet, dass hohe Beiträge & Renten möglich sind.
Der steuerlich abzugsfähige Höchstbeitrag liegt im Jahr 2025 inklusive der gesetzliche Versorgung wie der gesetzlichen Rentenversicherung bei 29.343,60 €.
Zusammen veranlagte Ehegatten verügen über den doppelten Betrag, somit über 58.687,20 €.
Vertragsgestaltung : In der Regel lassen sich die Beiträge bei vielen Anbietern flexibel während der Laufzeit herauf-, herab- oder aussetzen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen.
Abgaben : Die Basis-Rente wird nachgelagert besteuert. Das bedeutet, die Beiträge sind während der Laufzeit als Sonderausgaben abzugsfähig und die Leistungen in der Rentenphase zu versteuern.
Vorteil & Sinn : In der Erwerbsphase liegen in den meisten Fällen die Steuersätze höher als in der Rentenphase ( auf hohem Steuersatz Steuern sparen / mit geringem Steuersatz Steuern zahlen )
Die Riester - Rente, auch Zulagenrente genannt, ist eine private Rentenversicherung mit staatlicher Förderung durch Zulagen und/oder Steuerersparnis.
Im Zuge des Altersvermögensgesetzes ( AVMG ) hat der Gesetzgeber die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt (Stabilisierung & dauerhafte Finanzierbarkeit).
Gleichzeitig wurde die Riester Rente eingeführt; die Bürger sollen privat entscheiden können, ob sie die entstandene Lücke ausgleichen möchten.
Die Auszahlung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente ab dem 62. Lebensjahr, im Todesfall als Hinterbliebenenrente.
Es besteht die Möglichkeit, eine Teilkapitalisierung in Höhe von 30% des Guthabens zum Rentenbeginn vorzunehmen.
Die Höhe des maximalen geförderten Beitrages liegt bei jährlich 2100 € (inklusive der Zulagen !). Dies reicht als Zusatzbaustein zur Altersvorsorge häufig aus, der Absicherung sind allerdings je nach Eintrittsalter Grenzen gesetzt.
Die Höhe der Zulagen liegt jährlich für Erwachsene bei 175 € pro Kind (geb. ab 2008) bei jährlich 300 € pro Kind (geb. vor 2008) bei jährlich 185 €. Die volle Zulage wird gezahlt, wenn 4% des Bruttoeinkommens (abzüglich Zulagen) aufgewendet werden.
Der Förderberechtigte Personenkreis ist im § 79 EStG aufgeführt und sehr weit gefasst, in der Regel handel es sich um rentenversicherungspflichtige Angestellte, Beamte, Landwirte etc.. Auch eine mittelbare Förderung ist über den Ehepartner möglich.
Vertragsgestaltung : In der Regel lassen sich die Beiträge bei den meisten Anbietern flexibel während der Laufzeit anpassen. Bei zu geringen Beiträgen wird eine anteilige Förderung gezahlt.
Abgaben : Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert. Die Beiträge sind während der Laufzeit als Sonderausgaben abzugsfähig und die Leistungen in der Rentenphase zu versteuern.
In der Erwerbsphase liegen in den meisten Fällen die Steuersätze höher als in der Rentenphase (auf hohem Steuersatz Steuern sparen / mit geringem Steuersatz Steuern zahlen).
Vor - / Nachteile :
- Vergleichsweise hohe Kosten
- Lohnt sich bei mehreren Kindern und (einem eher) geringem Einkommen auf Grund der Zulagen
Beispiel 2 Erwachsene, 2 Kinder geb. ab 2008: 175€+175€+300€+300€ = 950 € jährliche Zulage
- Lohnt sich bei höheren Steuerabgaben auf Grund der vollständigen Absetzbarkeit (maximal bis 2100 € Beitrag inkl. Zulagen).
Die Betriebsrente ist ein umfassendes Themengebiet, welches sich nur sehr schwer kurz gefasst darstellen lässt. Ein grober Einstieg hierzu :
Bei einer Betriebsrente sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Leistung zu (eine Altersrente, eine Todesfallleistung oder Invaliditätsabsicherung zum Beispiel in Form einer Berufsunfähigkeitsrente).
Bei der Durchführung unterscheidet man zwischen fünf Durchführungswegen.
Die Durchführungswege unterscheiden sich zwischen zum Beispiel durch die Art der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verbeitragung und Art der Durchführung.
Während zum Beispiel eine Pensionszusage Bilanzberührungen durch Rückstellungen auf der Passivseite und Bildung von Aktiva (z.B. in Form einer Rückdeckungsversicherung) ausweisen kann, wird bei einer Direktversicherung die Durchführung einfach an einen Versicherer ausgelagert.
Die Gestaltung einer Direktversicherung (nach § 3 Nr.63 EstG) für einen Arbeitnehmer könnte zum Beispiel so aussehen :
Es werden immer wieder häufig die hohen Abgaben bei den Leistungen bemängelt, die bei einer Einmalzahlung schnell ca. die Hälfte der Auszahlung erreichen können.
Dagegen muss allerdings der Vorteil in der Ansparphase positiv und eine Verringerung der gesetzlichen Rente (durch die Abgabensenkung) negativ entgegen gerechnet werden.
= Ziel des Produktes : Erhöhung der Altersrente, Absicherung der Arbeitskraft & oder Absicherung des Todesfallrisikos
+ Abgaben vom hohen Einkommen sparen und erst später auf die geringere Gesamtleistung zahlen
Zu beachten gilt es unbedingt auch, dass mindestens die drei Rechtsgebiete Versicherungs- Steuer- und Arbeitsrecht regelmäßig tangiert werden.
Das bedeutet, für eine passende Durchführung stellen sich die Fragen:
- Ist die Zusage arbeitsrechtlich richtig ausgestaltet ? (ggf. Anwalt für Arbeitsrecht empfohlen)
- Wird die Beiträge und Leistungen, gegebenenfalls die Positionen mit Bilanzberührung richtig erfasst ? Für alle Seiten jetzt schon an eine mögliche Betriebsprüfung denken (ggf. spezialisierten Steuerberater einbeziehen)
- Ist im Versicherungsvertrag das festgehalten, was unter den vorherigen Punkten gewünscht wird bzw. gewollt ist. (das gestalten wir gemeinsam aus!)
Die private Rentenversicherung stellt eine einfache und flexibelste Form der Altersvorsorge dar.
Im Vergleich zu den vorher genannten Absicherungen erfolgt die Durchführung hinsichtlich der Verbeitragung der Abgaben bereits in der Beitragszahlungsphase:
Der Beitrag wird somit aus dem Nettoeinkommen gezahlt. In den regelmäßigen Fällen fallen daher bei der Auszahlung keine Sozialabgaben an. Auch in Bezug auf die Besteuerung der Leistung findet nur eine Besteuerung der Ertragsanteile statt. Bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen wird bei einer Verwendung für die Altersvorsorge nur der halbe Ertragsanteil versteuert.
= Zahlung aus dem jetzigen Nettoeinkommen, keine Absetzbarkeit, dafür später auch geringstmögliche Abgaben
Da keine staatlichen Förderungen genutzt werden sind in Bezug auf die Vertragsgestaltung viele Möglichkeiten geboten.
Ziel : Bei der Altersvorsorge eine möglichst hohe Flexibilität und Nutzungsmöglichkeiten behalten. Dafür wird auf eine staatliche Förderung verzichtet.