Die Unfallversicherung stellt eine Absicherungsmöglichkeit in Form einer Geldleistung für den Fall einer dauerhaften Invalidität durch einen Unfall dar.
Hierzu muss eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegen und der Unfallbegriff erfüllt sein, der dem Merkwort Pauke entspricht: Plötzlich von Außen Unmittelbar auf den Körper einwirkendes Ereignis
Ziel der Absicherung = Geldleistung nach Unfall mit dauerhafter Schädigung,
Die Unfallversicherung wird häufig mit einer Invaliditätsabsicherung in der Art der Lebensversicherung, wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Schwere Krankheiten -versicherung in Verbindung gebracht, welche allerdings durch eine Unfallversicherung nicht ersetzt, sondern ergänzt werden können.
Diese Arten der Versicherungen berechnen die Risikofaktoren für die versicherte Person bei Vertragsabschluss bereits für die gesamte Laufzeit des Vertrages, dass heißt, ein Vertrag (natürlich kündbar vom Versicherten) wird teilweise für Jahrzehnte geschlossen.
Die Unfallversicherung wird hingegen, ähnlich wie eine Privathaftpflichtversicherung, nach Art der Schadensversicherung geführt. Das heißt, die Verträge werden nicht auf die Person zugeschnitten und langfristig in der Zeit auf die Person kalkuliert. Die erwarteten Schadenszahlungen des Kollektiv je nach Risikovorgaben bestimmen vielmehr den Beitrag und die Verträge verlängern sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, sollte der Vertrag denn nicht von einer Vertragsseite (Versicherungsnehmer / Versicherer) gekündigt werden.
Dadurch sind verhältnismäßig günstige Absicherungen möglich, allerdings sind die Absicherungen hinsichtlich langfristiger Planungen auch von künftigen Änderungen durch den Versicherer bedroht.
Die Beiträge berechnen sich in der Regel nach frei wählbaren Bausteinen mit einer Geldleistung in wählbarer Höhe.
Diese Bausteine können zum Beispiel sein
In Ihrer Grundform rechnet die Unfallversicherung die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 25 % im Versicherungsfall an, dass heißt, die Leistung würde entsprechend gekürzt werden.
Nicht nur aus diesem Grund kann die Wahl des Versicherers und des Tarifes enorme Unterschiede im Absicherungsniveau ausmachen. Unterschiede bestehen in vielen versicherten Punkten, diese könnten zum Beispiel sein :
Die Arbeitskraftabsicherung gehört zu den existenzbedrohenden und somit wichtigsten Versicherungen.
Ein Wegfallen des Einkommens ist gerade bei einer dauerhaften Krankheit oder Unfallfolgen in der Regel nicht mehr ersetzbar. Doch damit nicht genug, auch werden häufig keine Rentenbeiträge auf Grund des Einkommensverlustes gesammelt. Das Rentenniveau wird also ebenfalls bedroht.
Wie groß ist das Risiko :
Nach Angaben der deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Aktuarvereinigung wird durchschnittlich jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig.
Dabei berechnet die Vereinigung der deutschen Versicherungsmathematiker, dass heute 30-jährige Frauen eine Wahrscheinlichkeit von 26 Prozent haben, berufsunfähig zu werden. Bei Männern liegt die Wahrscheinlichkeit bei 24 Prozent.
Der gesetzliche Schutz :
Bei vorliegenden Voraussetzungen enthält die Deutsche Rentenversicherung in der Pflichtversicherung einen Schutz in Form einer Erwerbsminderungsrente an (EMR). Der Schutz ist allerdings in Bezug auf die Höhe und der versicherten Grundlagen eher als gering einzustufen. So werden für die Leistungsbewertung der EMR auch andere Tätigkeiten, die der Versicherte ausüben könnte herangezogen.
In einer guten Beratung sollte der gesetzliche Schutz dennoch einfließen, so dass sich der Versicherte überlegen kann, ob er diesen Schutz verbessern & ergänzen oder sicherheitshalber doch ganz ersetzen möchte.
Welche Möglichkeiten gibt es :
Berufsunfähigkeitsversicherung
Gewählt wird eine versicherte Rente bei einer Berufsunfähigkeit in Höhe von X ( zum Beispiel 2000 € ) bis zum Endalter Y ( zum Beispiel 67). Mit den Risikodaten (Beruf, Eintrittsalter, Vorerkrankungen etc.) ergibt sich daraus der zu zahlende Beitrag.
Am Markt gibt es viele gute Tarife, die in der Regel die versicherte Rente dann auszahlen, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer (6 Monate) ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Bereits im Einstieg machen sich enorme Unterschiede hinsichtlich der Tarife bemerkbar :
Unterschiede in den Tarife können weiterhin in den Bedingungspunkten unter Anderem bestehen:
Alternativen :
Ohne Frage ist unserer Ansicht nach die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel die bestmögliche Variante, um den Wegfall des Arbeitseinkommens abzusichern.
In der Praxis können individuelle Fälle entstehen, die Alternativen bedürfen :
Grundfähigkeitenversicherung
- Versichert wird eine Rente X (z.B. 2000 € monatlich) bis zu einem Endalter Y (zum Beispiel 67). Die Rente wird gezahlt, wenn z.B eine der versicherten Grundfähigkeiten durch Körperverletzung, Krankheit oder Kräfteverfall wegfällt.
Versicherte Fähigkeiten könnten sein :
Vorteil : Die Prüfung ist nicht so abstrakt, wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
"Könnte der Versicherte seinen Beruf ausüben, beschreiben Sie warum genau dieses mit der genannten Krankheit nicht mehr möglich ist ?" Solche Fragen sind hier unrelevant, da die Rente genau dann gezahlt wird, wenn ein Auslöser vorliegt.
Diese sind in den Bedingungen klar beschrieben, man wendet sich an einen Arzt und entweder liegt diese Fähigkeit noch vor oder eben nicht mehr.
Nachteil : Die Leistung ist allerdings auch genau auf diese Auslöser begrenzt.
Sinn: Der Sinn könnte in dem Ansatz liegen, dass wenn alle Fähigkeiten noch vorliegen, keine Rente notwendig ist, da man selbst noch ein Einkommen erzielen kann. Beim Wegfall einer Fähigkeit soll die Rente einen Ausgleich anstreben.
Schwere Krankheiten
- Versicherte wird eine Summe X (zum Beispiel 250.000 €) bis zum Endalter Y (zum Beispiel 67) oder sogar lebenslang (natürlich teurer als bis 67).
Die Schwere Krankheiten zahlt die Summe dann aus, wenn eine der versicherten Krankheiten diagnostiziert wird.
Versicherte Krankheiten könnten sein :
Sinn : Die Einmalsumme soll in der Lebensumstellung bei der Diagnose einer der Krankheiten helfen. In der Regel sind alle versicherte Krankheiten auch wirklich schwere Krankheiten, bei denen ein "weiter wie bisher" gerade nicht mehr möglich ist.
Mit Hinterbliebenenvorsorge ist an dieser Stelle die sogenannte Todesfallabsicherung gemeint, versichert wird die Zahlung einer finanziellen Summe bei Tod der versicherten Person.
Die Absicherungen erfolgen in der Regel in Form einer Risikolebensversicherung.
Der Beitrag berechnet sich hierzu in der Regel nach der gewählten Summe, die im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden soll ( zum Beispiel 200.000 € ), der gewünschten Laufzeit, in welcher der Versicherungsschutz bestehen soll (zum Beispiel 30 Jahre) und den Risikodaten der versicherten Person (wie Eintrittsalter, Vorerkrankungen, Raucherstatus, Hobbys wie Motorradfahren oder Reiten etc.).
Die Risikoleben gibt es mit unterschiedlichen Summenverläufen :
Am Markt ergeben durch Tarifbesonderheiten viele Gestaltungsmöglichkeiten. Angeboten wird je nach Tarif und Versicherer z.B.
Die Unfallversicherung stellt eine Absicherungsmöglichkeit in Form einer Geldleistung für den Fall einer dauerhaften Invalidität durch einen Unfall dar.
Hierzu muss eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegen und der Unfallbegriff erfüllt sein, der dem Merkwort Pauke entspricht: Plötzlich von Außen Unmittelbar auf den Körper einwirkendes Ereignis
Ziel der Absicherung = Geldleistung nach Unfall mit dauerhafter Schädigung,
Die Unfallversicherung wird häufig mit einer Invaliditätsabsicherung in der Art der Lebensversicherung, wie zum Beispiel einer Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Schwere Krankheiten -versicherung in Verbindung gebracht, welche allerdings durch eine Unfallversicherung nicht ersetzt, sondern ergänzt werden können.
Diese Arten der Versicherungen berechnen die Risikofaktoren für die versicherte Person bei Vertragsabschluss bereits für die gesamte Laufzeit des Vertrages, dass heißt, ein Vertrag (natürlich kündbar vom Versicherten) wird teilweise für Jahrzehnte geschlossen.
Die Unfallversicherung wird hingegen, ähnlich wie eine Privathaftpflichtversicherung, nach Art der Schadensversicherung geführt. Das heißt, die Verträge werden nicht auf die Person zugeschnitten und langfristig in der Zeit auf die Person kalkuliert. Die erwarteten Schadenszahlungen des Kollektiv je nach Risikovorgaben bestimmen vielmehr den Beitrag und die Verträge verlängern sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, sollte der Vertrag denn nicht von einer Vertragsseite (Versicherungsnehmer / Versicherer) gekündigt werden.
Dadurch sind verhältnismäßig günstige Absicherungen möglich, allerdings sind die Absicherungen hinsichtlich langfristiger Planungen auch von künftigen Änderungen durch den Versicherer bedroht.
Die Beiträge berechnen sich in der Regel nach frei wählbaren Bausteinen mit einer Geldleistung in wählbarer Höhe.
Diese Bausteine können zum Beispiel sein
In Ihrer Grundform rechnet die Unfallversicherung die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen ab 25 % im Versicherungsfall an, dass heißt, die Leistung würde entsprechend gekürzt werden.
Nicht nur aus diesem Grund kann die Wahl des Versicherers und des Tarifes enorme Unterschiede im Absicherungsniveau ausmachen. Unterschiede bestehen in vielen versicherten Punkten, diese könnten zum Beispiel sein :
Die Arbeitskraftabsicherung gehört zu den existenzbedrohenden und somit wichtigsten Versicherungen.
Ein Wegfallen des Einkommens ist gerade bei einer dauerhaften Krankheit oder Unfallfolgen in der Regel nicht mehr ersetzbar. Doch damit nicht genug, auch werden häufig keine Rentenbeiträge auf Grund des Einkommensverlustes gesammelt. Das Rentenniveau wird also ebenfalls bedroht.
Wie groß ist das Risiko :
Nach Angaben der deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Aktuarvereinigung wird durchschnittlich jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig.
Dabei berechnet die Vereinigung der deutschen Versicherungsmathematiker, dass heute 30-jährige Frauen eine Wahrscheinlichkeit von 26 Prozent haben, berufsunfähig zu werden. Bei Männern liegt die Wahrscheinlichkeit bei 24 Prozent.
Der gesetzliche Schutz :
Bei vorliegenden Voraussetzungen enthält die Deutsche Rentenversicherung in der Pflichtversicherung einen Schutz in Form einer Erwerbsminderungsrente an (EMR). Der Schutz ist allerdings in Bezug auf die Höhe und der versicherten Grundlagen eher als gering einzustufen. So werden für die Leistungsbewertung der EMR auch andere Tätigkeiten, die der Versicherte ausüben könnte herangezogen.
In einer guten Beratung sollte der gesetzliche Schutz dennoch einfließen, so dass sich der Versicherte überlegen kann, ob er diesen Schutz verbessern & ergänzen oder sicherheitshalber doch ganz ersetzen möchte.
Welche Möglichkeiten gibt es :
Berufsunfähigkeitsversicherung
Gewählt wird eine versicherte Rente bei einer Berufsunfähigkeit in Höhe von X ( zum Beispiel 2000 € ) bis zum Endalter Y ( zum Beispiel 67). Mit den Risikodaten (Beruf, Eintrittsalter, Vorerkrankungen etc.) ergibt sich daraus der zu zahlende Beitrag.
Am Markt gibt es viele gute Tarife, die in der Regel die versicherte Rente dann auszahlen, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer (6 Monate) ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Bereits im Einstieg machen sich enorme Unterschiede hinsichtlich der Tarife bemerkbar :
Unterschiede in den Tarife können weiterhin in den Bedingungspunkten unter Anderem bestehen:
Alternativen :
Ohne Frage ist unserer Ansicht nach die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel die bestmögliche Variante, um den Wegfall des Arbeitseinkommens abzusichern.
In der Praxis können individuelle Fälle entstehen, die Alternativen bedürfen :
Grundfähigkeitenversicherung
- Versichert wird eine Rente X (z.B. 2000 € monatlich) bis zu einem Endalter Y (zum Beispiel 67). Die Rente wird gezahlt, wenn z.B eine der versicherten Grundfähigkeiten durch Körperverletzung, Krankheit oder Kräfteverfall wegfällt.
Versicherte Fähigkeiten könnten sein :
Vorteil : Die Prüfung ist nicht so abstrakt, wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
"Könnte der Versicherte seinen Beruf ausüben, beschreiben Sie warum genau dieses mit der genannten Krankheit nicht mehr möglich ist ?" Solche Fragen sind hier unrelevant, da die Rente genau dann gezahlt wird, wenn ein Auslöser vorliegt.
Diese sind in den Bedingungen klar beschrieben, man wendet sich an einen Arzt und entweder liegt diese Fähigkeit noch vor oder eben nicht mehr.
Nachteil : Die Leistung ist allerdings auch genau auf diese Auslöser begrenzt.
Sinn: Der Sinn könnte in dem Ansatz liegen, dass wenn alle Fähigkeiten noch vorliegen, keine Rente notwendig ist, da man selbst noch ein Einkommen erzielen kann. Beim Wegfall einer Fähigkeit soll die Rente einen Ausgleich anstreben.
Schwere Krankheiten
- Versicherte wird eine Summe X (zum Beispiel 250.000 €) bis zum Endalter Y (zum Beispiel 67) oder sogar lebenslang (natürlich teurer als bis 67).
Die Schwere Krankheiten zahlt die Summe dann aus, wenn eine der versicherten Krankheiten diagnostiziert wird.
Versicherte Krankheiten könnten sein :
Sinn : Die Einmalsumme soll in der Lebensumstellung bei der Diagnose einer der Krankheiten helfen. In der Regel sind alle versicherte Krankheiten auch wirklich schwere Krankheiten, bei denen ein "weiter wie bisher" gerade nicht mehr möglich ist.
Mit Hinterbliebenenvorsorge ist an dieser Stelle die sogenannte Todesfallabsicherung gemeint, versichert wird die Zahlung einer finanziellen Summe bei Tod der versicherten Person.
Die Absicherungen erfolgen in der Regel in Form einer Risikolebensversicherung.
Der Beitrag berechnet sich hierzu in der Regel nach der gewählten Summe, die im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden soll ( zum Beispiel 200.000 € ), der gewünschten Laufzeit, in welcher der Versicherungsschutz bestehen soll (zum Beispiel 30 Jahre) und den Risikodaten der versicherten Person (wie Eintrittsalter, Vorerkrankungen, Raucherstatus, Hobbys wie Motorradfahren oder Reiten etc.).
Die Risikoleben gibt es mit unterschiedlichen Summenverläufen :
Am Markt ergeben durch Tarifbesonderheiten viele Gestaltungsmöglichkeiten. Angeboten wird je nach Tarif und Versicherer z.B.