Haftpflicht

Haftpflichtversicherung

Haftpflicht-versicherung

  • Privathaftpflicht

    Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu einer der wichtigsten Versicherungsarten überhaupt. 

    Sie wird zuständig, wenn Sie versehentlich jemanden Dritten einen Schaden zufügen.


    Die Grundlage besteht in der Regel darin, dass ein Schaden, dem man jemanden zufügt, ersetzt werden muss.  

    Häufig wird dabei als Beispiel die berühmte Vase angeführt, die man bei einem Dritten versehentlich umwirft oder der Fleck auf dem Kleid einer Dritten durch ein versehentlich umgestoßenes Weinglas.


    Doch es gibt auch sehr viel kostenintensivere Beispiele: 

    Stellen Sie sich vor,  Sie bringen versehentlich auf dem Radweg einen Fahrradfahrer zu Fall. Dieser erleidet durch den Sturz einen komplizierten Knochenbruch im rechten Handgelenk, der nie wieder richtig ausheilt. 

    Nach und nach treffen bei Ihnen die Forderungen ein:

    • Der Verletzte verlangt Schadensersatz  für die Schmerzen  und die dauerhafte Invalidität im Handgelenk.  
    • Es ist ihm nicht mehr möglich, seinen Beruf auszuüben,  der zwingend beide voll funktionstüchtige Hände benötigt. Eine monatliche Rentenzahlung zusätzlich zur Einmalzahlung  wird verlangt
    • Die Krankenkasse hat festgestellt, dass Sie schuld am Unfall sind und stellt Ihnen die Kosten für die Arztbehandlungen  in Rechnung ( und nimmt Sie somit in Regress ). 

    Der Schaden war nicht gewollt, dennoch müssen Sie sich damit beschäftigen, wie der Schaden ersetzt werden  kann. Hier kommt die Privathaftpflichtversicherung ins Spiel :


    Die Privathaftpflichtversicherung hat drei Aufgaben hinsichtlich versicherter Schadensfälle :

    • Schadensersatzansprüche gegen die versicherten Personen prüfen 
    • Bei berechtigten Ansprüchen leisten
    • Unberechtigte Ansprüche gegen die versicherten Personen abwehren ( auch gerichtlich )

    Die Schadenarten können sein : 

    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Vermögensschäden

    Klingt ersteinmal sehr einfach und übersichtlich. Hinsichtlich der Anbieter ergeben sich allerdings große Unterschiede in den Bedingungswerken. 


    Worin unterscheiden sich die Anbieter : 


    Versicherungssumme :

    Es gibt Tarife mit zum Beispiel 1 Mio. € Versicherungssumme und Tarife mit zum Beispiel 50 Mio. € Versicherungssumme. Es liegt auf der Hand, dass die 50 Mio € eher gewählt werden sollten, aber : 

    Wichtig sind vor allem die Einschlüsse in den Tarifbedingungen. Ein Tarif mit 50 Mio. € Versicherungssumme kann schlechter als der Tarif mit 1 Mio. € Versicherungssumme sein, wenn der passende Einschluss für den aktuellen Schadensfall fehlt !


    Tarifbedinungen, besondere Einschlüsse :

    Diese möglichen Einschlüsse nachfolgend einmal kurz angeschnitten :

    • Nicht deliktsfähige Kinder 
    • Allgemein Personen die mitversichert sind (z.B. Lebensgefährtin, Elternteile in häuslicher Gemeinschaft)
    • Gefälligkeitshandlungen 
    • Mietsachschäden
    • geliehene, gemietete Sachen
    • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
    • Auslandsaufenthalb innerhalb/außerhalb von Europa
    • Kaution Europa/weltweit
    • Ehrenamtliche Tätigkeiten
    • Nebenberufliche Tätigkeiten
    • Allmählichkeitsschäden
    • Regressansprüche
    • Gewässerschäden
    • unbebaute Grundstücke
    • Nutzung fremder Pferde
    • gelegentl. Hüten fremder Hunde
    • Verlust privater Schlüssel
    • Verlust beruflicher Schlüssel
    • Verlust eigener Schlüssel im Gemeinschaftseigentum
    • Segel/Motorboote, Surfbretter
    • Be- und Entladeschäden (Kfz)
    • Bedingungsupdategarantie ( Verbesserungen im Tarif gelten auch für bestehende Verträge)
    • und Viele mehr
  • Tierhalterhaftpflicht

    Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter vor Schadensersatzansprüchen, die gegen ihn auf Grund seines Tieres geltend gemacht werden.


    Die Grundlage für die Ansprüche liegt vor allem im §833 BGB. Der Halter eines Tieres kann, auch ohne eigenes Verschulden, für die durch das Tier entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. 


    Wie in der Privathaftpflicht besitzt auch die Tierhalterhaftpflichtversicherungen drei Funktionen hinsichtlich versicherter Schadensersatzansprüche gegen den Halter des versicherten Tieres : 


    • Schadensersatzansprüche prüfen 
    • Bei berechtigten Ansprüchen leisten
    • Unberechtigte Ansprüche abwehren

    Schäden können sein : 

    • Personenschäden
    • Sachschäden 
    • Vermögensschäden

    Am häufigsten kommen Tierhalterhaftpflichtversicherung in dem Bereich der Haltung von Hunden und Pferden vor. Bestimmte Hunderassen sind teilweise nicht versicherbar oder zu einem höheren Beitrag.


    Bei der Auswahl des Tarifes sollte nicht nur auf die Deckungssumme ( zum Beispiel 1 Mio € oder 50 Mio € ) sondern insbesondere auch auf die Bedingungen geachtet werden. 


    Worin bestehen zum Beispiel Unterschiede in den Bedingungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung hinsichtlich der Gesellschaften : 


    • Flurschäden
    • Deckschäden
    • Zeit des versicherten Auslandsaufenthaltes
    • Forderungsausfalldeckung
    • Mietsachschäden beweglich
    • Mietsachschäden unbeweglich ( bei Pferden zum Beispiel auch an gemieteten Boxen )
    • Auch Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten bei Hunden
    • Private Kutschfahrten
    • Turniere / Schauvorführungen
    • Figuranten (Körper / Kleidungsschäden an Scheinverbrechern von Hunden, diese Schäden sind häufig nicht abgedeckt)
    • Fremdreiterrisiko (& Namensnennung Pflicht ?)
    • Pferderennen
    • Schutz für Fohlen / Welpen
    • Bedingungsupdateklausel ( Verbesserungen zählen auch für bestehende Verträge ) 
    • und Viele mehr
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

    Die  Notwendigkeit einer Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung  ergibt sich bei Privatpersonen aus der Verantwortung einer Immobilie wie zum Beisiel eines Mietshauses oder eines unbebauten Grundstückes.


    Auch hier wird unterteilt zwischen Personen- Sach- und Vermögensschäden. Sollten Dritte durch das versicherte Objekt zu einem Schaden kommen, verfügt die Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtvers. über die bekannten (siehe Privathaftpflichtvers. / Tierhalterhaftpflichtvers.  ) Funktionen in Bezug auf versicherten Schäden :   


    • Schadensersatzanspruch des Dritten prüfen
    • Bei berechtigten Ansprüchen leisten
    • Unberechtigte Ansprüche abwehren

    Sie sollten, bevor Sie einen entsprechenden Schutz abschließen ihren Privathaftpflichtversicherungsvertrag prüfen

    In den hochwertigen Bedingungswerken sind häufig, zusätzlich zum eigenen Objekt, ein unbebautes Grundstück ( bis zum Beispiel 1000 qm) und / oder eine Mietswohnung ( bis Größe X ), ein Ferienhaus etc. mitversichert.


    Sie besitzen mehrere Mietsobjekte ? In der Regel sind die HuG- Vers. objektbezogen. Im Normalfall benötigen Sie dann je Objekt eine eigenständige Deckung.  Die Beiträge richtigen sich dabei  je nach Tarif  und Versicherer z.B. pauschal nach Einheiten oder nach dem Bruttojahresmietwert, Größe des Grundstückes usw.


    Was könnten Beispiele für Schäden  sein : 


    • Die Streupflicht / das Schneeräumen wurde nicht durchgeführt und ein Fußgänger stürzt folglich
    • Ein Dachziegel löst sich und verletzt Personen oder beschädigt Sachen Dritter ( z.B. PKW ) 
    • Ein Besucher einer Mietswohnung hält sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser bricht und löst sich. Der Besucher stürzt rückwärts die Treppe hinunter

    Auch in der Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtvers. gibt es Unterschiede hinsichtlich der Bedingungswerke  der Versicherer.


    Diese bestehen zum einen in der Höhe der Versicherungssumme, zum Beispiel 3, 5, 20 Mio € 



    Weitere Unterschiede  in den Bedingungswerken : 

    • Bauherrenrisiko mitversichert ( z.B. 50.000 € oder z.B. 500.000 € / macht einen großen Unterschied ) 
    • Gemeinschaften v. Wohnungseigentümer
    • Vertraglich übern. Haftpflicht ( z.B. Räum und Streupflicht)
    • Umweltschaden-Versicherung
    • Allmählichkeitsschäden
    • Öltank oberirdisch/ unterirdisch
    • Sachschäden d. Abwässer
    • Forderungsausfalldeckung
    • Markt-Innovationsgarantie
    • und weitere...
  • Bauherrenhaftpflicht

    Die private Bauherrenhaftpflicht versichert die gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft des privaten Bauherren  für ein Bauvorhaben.


    Wer benötigt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung : 

    Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird benötigt, sobald ein Bauvorhaben oder Umbauvorhaben durchgeführt werden soll. Bei dem Bau können ungewollte Sach-/ Personen- und/oder Vermögensschäden entstehen, für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann.

    Das Ziel der Versicherung ist die  Absicherung gegen mögliche Schadensersatzforderungen Dritter auf Grund des Bauens/Umbauens.


    Auch bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung finden wir wieder die drei Funktionen  hinsichtlich der versicherten Risiken  :


    • Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer prüfen
    • bei berechtigten Ansprüchen leisten
    • unberechtigte Ansprüche abwehren

    Was könnten Schadensfälle in der Bauherrenhaftpflichtversicherung sein : 

    • Ein Gerüst stürzt um und beschädigt z.B. Sachen Dritter oder Personen
    • Eine Grube wird nicht ausreichend abgedeckt und gekennzeichnet, ein Passant stürzt und verletzt sich dabei
    • Die Straße wird durch den Bau verunreinigt, ein Fahrradfahrer kommt in Rutschen und stürzt 
    • ....

    Gut zu wissen : 

    Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz häufig nur dann, wenn Planung, Bauleitung, und Ausführung an jemanden Dritten vergeben sind.

    Durch Anfrage beim Versicherer (möglichst vor Abschluss des Vertrages) besteht häufig aber die Möglichkeit, eine eigene Bauplanung oder Bauleitung abzusichern.


    Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird auf das Bauvorhaben zugeschnitten und endet mit dem Bauvorhaben, die Verträge müssen in der Regel nicht gekündigt werden. Wichtig ist die genaue Ausgetaltung des Vertrages, passend zum  geplanten Vorhaben.


  • Privathaftpflicht

    Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu einer der wichtigsten Versicherungsarten überhaupt. 

    Sie wird zuständig, wenn Sie versehentlich jemanden Dritten einen Schaden zufügen.


    Die Grundlage besteht in der Regel darin, dass ein Schaden, dem man jemanden zufügt, ersetzt werden muss.  

    Häufig wird dabei als Beispiel die berühmte Vase angeführt, die man bei einem Dritten versehentlich umwirft oder der Fleck auf dem Kleid einer Dritten durch ein versehentlich umgestoßenes Weinglas.


    Doch es gibt auch sehr viel kostenintensivere Beispiele: 

    Stellen Sie sich vor,  Sie bringen versehentlich auf dem Radweg einen Fahrradfahrer zu Fall. Dieser erleidet durch den Sturz einen komplizierten Knochenbruch im rechten Handgelenk, der nie wieder richtig ausheilt. 

    Nach und nach treffen bei Ihnen die Forderungen ein:

    Der Verletzte verlangt Schadensersatz  für die Schmerzen  und die dauerhafte Invalidität im Handgelenk.  

    Es ist ihm nicht mehr möglich, seinen Beruf auszuüben,  der zwingend beide voll funktionstüchtige Hände benötigt. Eine monatliche Rentenzahlung zusätzlich zur Einmalzahlung  wird verlangt

    Die Krankenkasse hat festgestellt, dass Sie schuld am Unfall sind und stellt Ihnen die Kosten für die Arztbehandlungen  in Rechnung ( und nimmt Sie somit in Regress ). 


    Der Schaden war nicht gewollt, dennoch müssen Sie sich damit beschäftigen, wie der Schaden ersetzt werden  kann. Hier kommt die Privathaftpflichtversicherung ins Spiel :


    Die Privathaftpflichtversicherung hat drei Aufgaben hinsichtlich versicherter Schadensfälle :

    • Schadensersatzansprüche gegen die versicherten Personen prüfen 
    • Bei berechtigten Ansprüchen leisten
    • Unberechtigte Ansprüche gegen die versicherten Personen abwehren ( auch gerichtlich )

    Die Schadenarten können sein : 

    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Vermögensschäden

    Klingt ersteinmal sehr einfach und übersichtlich. Hinsichtlich der Anbieter ergeben sich allerdings große Unterschiede in den Bedingungswerken. 


    Worin unterscheiden sich die Anbieter : 


    Versicherungssumme :

    Es gibt Tarife mit zum Beispiel 1 Mio. € Versicherungssumme und Tarife mit zum Beispiel 50 Mio. € Versicherungssumme. Es liegt auf der Hand, dass die 50 Mio € eher gewählt werden sollten, aber : 

    Wichtig sind vor allem die Einschlüsse in den Tarifbedingungen. Ein Tarif mit 50 Mio. € Versicherungssumme kann schlechter als der Tarif mit 1 Mio. € Versicherungssumme sein, wenn der passende Einschluss für den aktuellen Schadensfall fehlt !


    Tarifbedinungen, besondere Einschlüsse :

    • Diese möglichen Einschlüsse nachfolgend einmal kurz angeschnitten :
    • Nicht deliktsfähige Kinder 
    • Allgemein Personen die mitversichert sind (z.B. Lebensgefährtin, Elternteile in häuslicher Gemeinschaft)
    • Gefälligkeitshandlungen 
    • Mietsachschäden
    • geliehene, gemietete Sachen
    • Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
    • Auslandsaufenthalb innerhalb/außerhalb von Europa
    • Kaution Europa/weltweit
    • Ehrenamtliche Tätigkeiten
    • Nebenberufliche Tätigkeiten
    • Allmählichkeitsschäden
    • Regressansprüche
    • Gewässerschäden
    • unbebaute Grundstücke
    • Nutzung fremder Pferde
    • gelegentl. Hüten fremder Hunde
    • Verlust privater Schlüssel
    • Verlust beruflicher Schlüssel
    • Verlust eigener Schlüssel im Gemeinschaftseigentum
    • Segel/Motorboote, Surfbretter
    • Be- und Entladeschäden (Kfz)
    • Bedingungsupdategarantie ( Verbesserungen im Tarif gelten auch für bestehende Verträge)
    • und Viele mehr
  • Tierhalterhaftpflicht

    Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter vor Schadensersatzansprüchen, die gegen ihn auf Grund seines Tieres geltend gemacht werden.



    Die Grundlage für die Ansprüche liegt vor allem im §833 BGB. Der Halter eines Tieres kann, auch ohne eigenes Verschulden, für die durch das Tier entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. 



    Wie in der Privathaftpflicht besitzt auch die Tierhalterhaftpflichtversicherungen drei Funktionen hinsichtlich versicherter Schadensersatzansprüche gegen den Halter des versicherten Tieres : 



    • Schadensersatzansprüche prüfen 
    • Bei berechtigten Ansprüchen leisten
    • Unberechtigte Ansprüche abwehren

    Unterschieden wird zwischen den folgenden Schadenarten


    • Personenschäden
    • Sachschäden 
    • Vermögensschäden

    Am häufigsten kommen Tierhalterhaftpflichtversicherung in dem Bereich der Haltung von Hunden und Pferden vor. Bestimmte Hunderassen sind teilweise nicht versicherbar oder zu einem höheren Beitrag.



    Bei der Auswahl des Tarifes sollte nicht nur auf die Deckungssumme ( zum Beispiel 1 Mio € oder 50 Mio € ) sondern insbesondere auch auf die Bedingungen geachtet werden. 



    Worin bestehen zum Beispiel Unterschiede in den Bedingungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung hinsichtlich der Gesellschaften : 



    • Flurschäden
    • Deckschäden
    • Zeit des versicherten Auslandsaufenthaltes
    • Forderungsausfalldeckung
    • Mietsachschäden beweglich
    • Mietsachschäden unbeweglich ( bei Pferden zum Beispiel auch an gemieteten Boxen )
    • Auch Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten bei Hunden
    • Private Kutschfahrten
    • Turniere / Schauvorführungen
    • Figuranten (Körper / Kleidungsschäden an Scheinverbrechern von Hunden, diese Schäden sind häufig nicht abgedeckt)
    • Fremdreiterrisiko (& Namensnennung Pflicht ?)
    • Pferderennen
    • Schutz für Fohlen / Welpen
    • Bedingungsupdateklausel ( Verbesserungen zählen auch für bestehende Verträge ) 
    • und Viele mehr
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

    Die  Notwendigkeit einer Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung  ergibt sich bei Privatpersonen aus der Verantwortung einer Immobilie wie zum Beisiel eines Mietshauses oder eines unbebauten Grundstückes.


    Auch hier wird unterteilt zwischen Personen- Sach- und Vermögensschäden. Sollten Dritte durch das versicherte Objekt zu einem Schaden kommen, verfügt die Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtvers. über die drei bekannten (siehe Privathaftpflichtvers. / Tierhalterhaftpflichtvers.  ) Funktionen in Bezug auf versicherten Schäden :   


    • Schadensersatzanspruch des Dritten prüfen
    • Bei berechtigten Ansprüchen leisten
    • Unberechtigte Ansprüche abwehren

    Sie sollten, bevor Sie einen entsprechenden Schutz abschließen ihren Privathaftpflichtversicherungsvertrag prüfen

    In den hochwertigen Bedingungswerken sind häufig, zusätzlich zum eigenen Objekt, ein unbebautes Grundstück ( bis zum Beispiel 1000 qm) und / oder eine Mietswohnung ( bis Größe X ), ein Ferienhaus etc. mitversichert.


    Sie besitzen mehrere Mietsobjekte ? In der Regel sind die HuG- Vers. objektbezogen. Im Normalfall benötigen Sie dann je Objekt eine eigenständige Deckung.  Die Beiträge richtigen sich dabei  je nach Tarif  und Versicherer z.B. pauschal nach Einheiten oder nach dem Bruttojahresmietwert, Größe des Grundstückes usw.


    Was könnten Beispiele für Schäden  sein : 


    • Die Streupflicht / das Schneeräumen wurde nicht durchgeführt und ein Fußgänger stürzt folglich
    • Ein Dachziegel löst sich und verletzt Personen oder beschädigt Sachen Dritter ( z.B. PKW ) 
    • Ein Besucher einer Mietswohnung hält sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser bricht und löst sich. Der Besucher stürzt rückwärts die Treppe hinunter

    Auch in der Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtvers. gibt es Unterschiede hinsichtlich der Bedingungswerke  der Versicherer.


    Diese bestehen zum einen in der Höhe der Versicherungssumme, zum Beispiel 3, 5, 20 Mio € 



    Weitere Unterschiede in den Bedingungswerken : 

    • Bauherrenrisiko mitversichert ( z.B. 50.000 € oder z.B. 500.000 € / macht einen großen Unterschied ) 
    • Gemeinschaften v. Wohnungseigentümer
    • Vertraglich übern. Haftpflicht ( z.B. Räum und Streupflicht)
    • Umweltschaden-Versicherung
    • Allmählichkeitsschäden
    • Öltank oberirdisch/ unterirdisch
    • Sachschäden d. Abwässer
    • Forderungsausfalldeckung
    • Markt-Innovationsgarantie
    • und weitere...
  • Bauherrenhaftpflicht

    Die private Bauherrenhaftpflicht versichert die gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft des privaten Bauherren  für ein Bauvorhaben.


    Wer benötigt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung : 

    Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird benötigt, sobald ein Bauvorhaben oder Umbauvorhaben durchgeführt werden soll. Bei dem Bau können ungewollte Sach-/ Personen- und/oder Vermögensschäden entstehen, für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann.

    Das Ziel der Versicherung ist die  Absicherung gegen mögliche Schadensersatzforderungen Dritter auf Grund des Bauens/Umbauens.


    Auch bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung finden wir wieder die drei Funktionen  hinsichtlich der versicherten Risiken  :


    • Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer prüfen
    • bei berechtigten Ansprüchen leisten
    • unberechtigte Ansprüche abwehren

    • Was könnten Schadensfälle in der Bauherrenhaftpflichtversicherung sein : 
    • Ein Gerüst stürzt um und beschädigt z.B. Sachen Dritter oder Personen
    • Eine Grube wird nicht ausreichend abgedeckt und gekennzeichnet, ein Passant stürzt und verletzt sich dabei
    • Die Straße wird durch den Bau verunreinigt, ein Fahrradfahrer kommt in Rutschen und stürzt 
    • ....

    Gut zu wissen : 

    Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz häufig nur dann, wenn Planung, Bauleitung, und Ausführung an jemanden Dritten vergeben sind.

    Durch Anfrage beim Versicherer (möglichst vor Abschluss des Vertrages) besteht häufig aber die Möglichkeit, eine eigene Bauplanung oder Bauleitung abzusichern.


    Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird auf das Bauvorhaben zugeschnitten und endet mit dem Bauvorhaben, die Verträge müssen in der Regel nicht gekündigt werden. Wichtig ist die genaue Ausgetaltung des Vertrages, passend zum  geplanten Vorhaben.


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