Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu einer der wichtigsten Versicherungsarten überhaupt.
Sie wird zuständig, wenn Sie versehentlich jemanden Dritten einen Schaden zufügen.
Die Grundlage besteht in der Regel darin, dass ein Schaden, dem man jemanden zufügt, ersetzt werden muss.
Häufig wird dabei als Beispiel die berühmte Vase angeführt, die man bei einem Dritten versehentlich umwirft oder der Fleck auf dem Kleid einer Dritten durch ein versehentlich umgestoßenes Weinglas.
Doch es gibt auch sehr viel kostenintensivere Beispiele:
Stellen Sie sich vor, Sie bringen versehentlich auf dem Radweg einen Fahrradfahrer zu Fall. Dieser erleidet durch den Sturz einen komplizierten Knochenbruch im rechten Handgelenk, der nie wieder richtig ausheilt.
Nach und nach treffen bei Ihnen die Forderungen ein:
Der Schaden war nicht gewollt, dennoch müssen Sie sich damit beschäftigen, wie der Schaden ersetzt werden kann. Hier kommt die Privathaftpflichtversicherung ins Spiel :
Die Privathaftpflichtversicherung hat drei Aufgaben hinsichtlich versicherter Schadensfälle :
Die Schadenarten können sein :
Klingt ersteinmal sehr einfach und übersichtlich. Hinsichtlich der Anbieter ergeben sich allerdings große Unterschiede in den Bedingungswerken.
Worin unterscheiden sich die Anbieter :
Versicherungssumme :
Es gibt Tarife mit zum Beispiel 1 Mio. € Versicherungssumme und Tarife mit zum Beispiel 50 Mio. € Versicherungssumme. Es liegt auf der Hand, dass die 50 Mio € eher gewählt werden sollten, aber :
Wichtig sind vor allem die Einschlüsse in den Tarifbedingungen. Ein Tarif mit 50 Mio. € Versicherungssumme kann schlechter als der Tarif mit 1 Mio. € Versicherungssumme sein, wenn der passende Einschluss für den aktuellen Schadensfall fehlt !
Tarifbedinungen, besondere Einschlüsse :
Diese möglichen Einschlüsse nachfolgend einmal kurz angeschnitten :
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter vor Schadensersatzansprüchen, die gegen ihn auf Grund seines Tieres geltend gemacht werden.
Die Grundlage für die Ansprüche liegt vor allem im §833 BGB. Der Halter eines Tieres kann, auch ohne eigenes Verschulden, für die durch das Tier entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Wie in der Privathaftpflicht besitzt auch die Tierhalterhaftpflichtversicherungen drei Funktionen hinsichtlich versicherter Schadensersatzansprüche gegen den Halter des versicherten Tieres :
Schäden können sein :
Am häufigsten kommen Tierhalterhaftpflichtversicherung in dem Bereich der Haltung von Hunden und Pferden vor. Bestimmte Hunderassen sind teilweise nicht versicherbar oder zu einem höheren Beitrag.
Bei der Auswahl des Tarifes sollte nicht nur auf die Deckungssumme ( zum Beispiel 1 Mio € oder 50 Mio € ) sondern insbesondere auch auf die Bedingungen geachtet werden.
Worin bestehen zum Beispiel Unterschiede in den Bedingungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung hinsichtlich der Gesellschaften :
Die Notwendigkeit einer Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ergibt sich bei Privatpersonen aus der Verantwortung einer Immobilie wie zum Beisiel eines Mietshauses oder eines unbebauten Grundstückes.
Auch hier wird unterteilt zwischen Personen- Sach- und Vermögensschäden. Sollten Dritte durch das versicherte Objekt zu einem Schaden kommen, verfügt die Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtvers. über die bekannten (siehe Privathaftpflichtvers. / Tierhalterhaftpflichtvers. ) Funktionen in Bezug auf versicherten Schäden :
Sie sollten, bevor Sie einen entsprechenden Schutz abschließen ihren Privathaftpflichtversicherungsvertrag prüfen.
In den hochwertigen Bedingungswerken sind häufig, zusätzlich zum eigenen Objekt, ein unbebautes Grundstück ( bis zum Beispiel 1000 qm) und / oder eine Mietswohnung ( bis Größe X ), ein Ferienhaus etc. mitversichert.
Sie besitzen mehrere Mietsobjekte ? In der Regel sind die HuG- Vers. objektbezogen. Im Normalfall benötigen Sie dann je Objekt eine eigenständige Deckung. Die Beiträge richtigen sich dabei je nach Tarif und Versicherer z.B. pauschal nach Einheiten oder nach dem Bruttojahresmietwert, Größe des Grundstückes usw.
Was könnten Beispiele für Schäden sein :
Auch in der Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtvers. gibt es Unterschiede hinsichtlich der Bedingungswerke der Versicherer.
Diese bestehen zum einen in der Höhe der Versicherungssumme, zum Beispiel 3, 5, 20 Mio €
Weitere Unterschiede in den Bedingungswerken :
Die private Bauherrenhaftpflicht versichert die gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft des privaten Bauherren für ein Bauvorhaben.
Wer benötigt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung :
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird benötigt, sobald ein Bauvorhaben oder Umbauvorhaben durchgeführt werden soll. Bei dem Bau können ungewollte Sach-/ Personen- und/oder Vermögensschäden entstehen, für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann.
Das Ziel der Versicherung ist die Absicherung gegen mögliche Schadensersatzforderungen Dritter auf Grund des Bauens/Umbauens.
Auch bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung finden wir wieder die drei Funktionen hinsichtlich der versicherten Risiken :
Was könnten Schadensfälle in der Bauherrenhaftpflichtversicherung sein :
Gut zu wissen :
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz häufig nur dann, wenn Planung, Bauleitung, und Ausführung an jemanden Dritten vergeben sind.
Durch Anfrage beim Versicherer (möglichst vor Abschluss des Vertrages) besteht häufig aber die Möglichkeit, eine eigene Bauplanung oder Bauleitung abzusichern.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird auf das Bauvorhaben zugeschnitten und endet mit dem Bauvorhaben, die Verträge müssen in der Regel nicht gekündigt werden. Wichtig ist die genaue Ausgetaltung des Vertrages, passend zum geplanten Vorhaben.
Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu einer der wichtigsten Versicherungsarten überhaupt.
Sie wird zuständig, wenn Sie versehentlich jemanden Dritten einen Schaden zufügen.
Die Grundlage besteht in der Regel darin, dass ein Schaden, dem man jemanden zufügt, ersetzt werden muss.
Häufig wird dabei als Beispiel die berühmte Vase angeführt, die man bei einem Dritten versehentlich umwirft oder der Fleck auf dem Kleid einer Dritten durch ein versehentlich umgestoßenes Weinglas.
Doch es gibt auch sehr viel kostenintensivere Beispiele:
Stellen Sie sich vor, Sie bringen versehentlich auf dem Radweg einen Fahrradfahrer zu Fall. Dieser erleidet durch den Sturz einen komplizierten Knochenbruch im rechten Handgelenk, der nie wieder richtig ausheilt.
Nach und nach treffen bei Ihnen die Forderungen ein:
Der Verletzte verlangt Schadensersatz für die Schmerzen und die dauerhafte Invalidität im Handgelenk.
Es ist ihm nicht mehr möglich, seinen Beruf auszuüben, der zwingend beide voll funktionstüchtige Hände benötigt. Eine monatliche Rentenzahlung zusätzlich zur Einmalzahlung wird verlangt
Die Krankenkasse hat festgestellt, dass Sie schuld am Unfall sind und stellt Ihnen die Kosten für die Arztbehandlungen in Rechnung ( und nimmt Sie somit in Regress ).
Der Schaden war nicht gewollt, dennoch müssen Sie sich damit beschäftigen, wie der Schaden ersetzt werden kann. Hier kommt die Privathaftpflichtversicherung ins Spiel :
Die Privathaftpflichtversicherung hat drei Aufgaben hinsichtlich versicherter Schadensfälle :
Die Schadenarten können sein :
Klingt ersteinmal sehr einfach und übersichtlich. Hinsichtlich der Anbieter ergeben sich allerdings große Unterschiede in den Bedingungswerken.
Worin unterscheiden sich die Anbieter :
Versicherungssumme :
Es gibt Tarife mit zum Beispiel 1 Mio. € Versicherungssumme und Tarife mit zum Beispiel 50 Mio. € Versicherungssumme. Es liegt auf der Hand, dass die 50 Mio € eher gewählt werden sollten, aber :
Wichtig sind vor allem die Einschlüsse in den Tarifbedingungen. Ein Tarif mit 50 Mio. € Versicherungssumme kann schlechter als der Tarif mit 1 Mio. € Versicherungssumme sein, wenn der passende Einschluss für den aktuellen Schadensfall fehlt !
Tarifbedinungen, besondere Einschlüsse :
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter vor Schadensersatzansprüchen, die gegen ihn auf Grund seines Tieres geltend gemacht werden.
Die Grundlage für die Ansprüche liegt vor allem im §833 BGB. Der Halter eines Tieres kann, auch ohne eigenes Verschulden, für die durch das Tier entstandenen Schäden haftbar gemacht werden.
Wie in der Privathaftpflicht besitzt auch die Tierhalterhaftpflichtversicherungen drei Funktionen hinsichtlich versicherter Schadensersatzansprüche gegen den Halter des versicherten Tieres :
Unterschieden wird zwischen den folgenden Schadenarten:
Am häufigsten kommen Tierhalterhaftpflichtversicherung in dem Bereich der Haltung von Hunden und Pferden vor. Bestimmte Hunderassen sind teilweise nicht versicherbar oder zu einem höheren Beitrag.
Bei der Auswahl des Tarifes sollte nicht nur auf die Deckungssumme ( zum Beispiel 1 Mio € oder 50 Mio € ) sondern insbesondere auch auf die Bedingungen geachtet werden.
Worin bestehen zum Beispiel Unterschiede in den Bedingungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung hinsichtlich der Gesellschaften :
Die Notwendigkeit einer Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ergibt sich bei Privatpersonen aus der Verantwortung einer Immobilie wie zum Beisiel eines Mietshauses oder eines unbebauten Grundstückes.
Auch hier wird unterteilt zwischen Personen- Sach- und Vermögensschäden. Sollten Dritte durch das versicherte Objekt zu einem Schaden kommen, verfügt die Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtvers. über die drei bekannten (siehe Privathaftpflichtvers. / Tierhalterhaftpflichtvers. ) Funktionen in Bezug auf versicherten Schäden :
Sie sollten, bevor Sie einen entsprechenden Schutz abschließen ihren Privathaftpflichtversicherungsvertrag prüfen.
In den hochwertigen Bedingungswerken sind häufig, zusätzlich zum eigenen Objekt, ein unbebautes Grundstück ( bis zum Beispiel 1000 qm) und / oder eine Mietswohnung ( bis Größe X ), ein Ferienhaus etc. mitversichert.
Sie besitzen mehrere Mietsobjekte ? In der Regel sind die HuG- Vers. objektbezogen. Im Normalfall benötigen Sie dann je Objekt eine eigenständige Deckung. Die Beiträge richtigen sich dabei je nach Tarif und Versicherer z.B. pauschal nach Einheiten oder nach dem Bruttojahresmietwert, Größe des Grundstückes usw.
Was könnten Beispiele für Schäden sein :
Auch in der Haus - und Grundbesitzerhaftpflichtvers. gibt es Unterschiede hinsichtlich der Bedingungswerke der Versicherer.
Diese bestehen zum einen in der Höhe der Versicherungssumme, zum Beispiel 3, 5, 20 Mio €
Weitere Unterschiede in den Bedingungswerken :
Die private Bauherrenhaftpflicht versichert die gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmers in der Eigenschaft des privaten Bauherren für ein Bauvorhaben.
Wer benötigt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung :
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird benötigt, sobald ein Bauvorhaben oder Umbauvorhaben durchgeführt werden soll. Bei dem Bau können ungewollte Sach-/ Personen- und/oder Vermögensschäden entstehen, für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann.
Das Ziel der Versicherung ist die Absicherung gegen mögliche Schadensersatzforderungen Dritter auf Grund des Bauens/Umbauens.
Auch bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung finden wir wieder die drei Funktionen hinsichtlich der versicherten Risiken :
Gut zu wissen :
Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz häufig nur dann, wenn Planung, Bauleitung, und Ausführung an jemanden Dritten vergeben sind.
Durch Anfrage beim Versicherer (möglichst vor Abschluss des Vertrages) besteht häufig aber die Möglichkeit, eine eigene Bauplanung oder Bauleitung abzusichern.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird auf das Bauvorhaben zugeschnitten und endet mit dem Bauvorhaben, die Verträge müssen in der Regel nicht gekündigt werden. Wichtig ist die genaue Ausgetaltung des Vertrages, passend zum geplanten Vorhaben.